Wir bieten den swisslifter-Sicherheitscheck an!
Der gefahrlose Betrieb von Staplern und deren Anbaugeräten hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungsteile ab.
Gemäss Art. 32b der Unfallverhütungsverordnung (VUV) ist eine fachgerechte Instandhaltung zu garantieren und zu dokumentieren.
Die HKS Fördertechnik AG ist mitglied bei swisslifter. Wir bieten Ihnen Unterstützung mit dem Stapler Sicherheitscheck an. Periodisch prüfen wir alle wesentlichen Sicherheitsfunktionen des Staplers.
Stellen wir keine Mängel fest, bescheinigen wir die einwandfreie Einsatzfähigkeit des Staplers und kennzeichnen diesen mit der offiziellen swisslifter-Vignette.
Im Falle von Mängeln, erhalten die Betreiber einen Reparatur-Vorschlag. In jedem Fall erhalten die Staplerbetreiber einen Bericht über die untersuchten Punkte und deren Zustand.
swisslifter nimmt die gemeinsamen Interessen der Hersteller-, Lieferanten-, Zulieferfirmen von Flurfördermitteln sowie von Staplerfahrschulen gegenüber den Behörden, insbesondere der SUVA, Verbänden und Dritten wahr. Er behandelt spezifische Fragen des Stapler-Marktes, von Fragen der Produktion, des Vertriebes, des Kundendienstes, der Arbeits-sicherheit, der Unfallverhütung und der Qualitätssicherung.
- Die Suva empfiehlt, regelmässig den sogenannten «Sicherheitscheck» der Staplerlieferanten durchzuführen zu lassen. Dabei werden alle wesentlichen Sicherheitsfunktionen überprüft. Ist der Stapler in Ordnung, wird dies mit einer Vignette bescheinigt, die am Stapler angebracht wird.
- Stapler müssen nach den Angaben der Hersteller (Betriebsanleitung, Wartungsanleitung) periodisch instand gehalten werden. Diese Arbeit darf nur von einer Fachperson (z.B. Staplerlieferant) ausgeführt werden.
Quelle: swisslifter, Sicherheitscheck, URL: https://www.swisslifter.ch/ (Stand 28.4.2017)
Quelle: SUVA, Stapler, URL https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/stapler (Stand 28.4.2017)